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 AGB
Gebührenordnung

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 

Geschäftsbedingungen der Theaterwerkstatt BiSchu

1. Aufnahmevoraussetzungen
Das Mindestalter beträgt 4 Jahre. Ausnahmen sind nach Ermessen der Schulleitung möglich.

2. Probestunde
Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit, eine kostenlose Probestunde zu absolvieren. Der Termin für die Probestunde ist mit der Schule abzusprechen.

3. Organisation
Die Schule behält sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne Unterrichtsgruppen
aufzulösen und mit anderen zusammenzulegen. Die Mindestteilnehmerzahl pro Kurs beträgt 5 Schüler. Ausnahmen sind nach Ermessen der Schulverwaltung möglich.

4. Unterrichtserteilung
Lehrstoff und Lehrkräfte werden durch die Schulleitung bestimmt. Die Zuordnung der Kinder und Jugendlichen zu den Unterrichtsgruppen wird durch die Schulleitung bestimmt.
Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt und hat die Dauer von 60 Minuten.
Ausnahme von dieser Regel bilden die Gesangsstunden mit jeweils 60 Minuten im 14-tägigen Intervall.
An gesetzlichen Feiertagen des Landes Niedersachsens findet kein Unterricht statt.

5. Ferien
In den Schulferien des Landes Niedersachsen fällt der Unterricht aus .

6. Unterrichtsausfall
Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder aus sonstigen Gründen
seitens des Lehrers ausfallen, werden nicht rückvergütet und nicht nachgeholt,
solange die Addition der Ausfallzeiten 6 Wochen im Kalenderjahr nicht übersteigt.
Ab der siebten Woche wird die Theaterwerkstatt BiSchu gegebenenfalls für Ersatzunterricht sorgen. Ein Unterrichtsausfall dessen Grund auf Seiten des Schülers zu finden ist, kann weder rückvergütet noch nachgeholt werden. Der Ausfall des Unterrichts durch gesetzliche Feiertage wird nicht rückvergütet.

7. Gebühren
Durch die Entrichtung einer Gebühr erwirbt der Schüler das Recht zur
Teilnahme am Unterricht der Schule : (1 x 60Min./Woche).
Die Höhe dieser Gebühr wird für die angebotenen Kurse in der
Gebührenordnung der Theaterwerkstatt BiSchu geregelt.
Die monatliche Gebühr ist auch für die Zeit der niedersächsischen Schulferien zu zahlen.
Die Unterrichtsgebühr wird entweder zum 1. eines jeden Monats per Lastschrift
von dem angegebenen Bankkonto eingezogen.

Hierzu erteilen Sie der Theaterwerkstatt BiSchu eine Einzugsermächtigung.
Sollten bei der Abbuchung Kosten entstehen, z.B. Gebühren für Rücklastschriften, tragen Sie die Kosten entsprechend den im Einzelfall von dem Bankinstitut erhobenen Gebühren.
Oder Sie überweisen die Gebühr termingerecht auf das Geschäftskonto der Theaterwerkstatt BiSchu.

Geschwisterkindern gewährt die Theaterwerkstatt BiSchu einen Rabatt.
Einzelheiten der Rabattierung werden in der Gebührenordnung der Theaterwerkstatt BiSchu geregelt.
Alternativ zum Standardvertrag mit einer monatlichen Gebühr haben Sie auch
die Möglichkeit Zehnerkarten zu erwerben. Eine Zehnerkarte berechtigt zur Teilnahme an 10 Unterrichtsstunden. Zehnerkarten sind im voraus und in bar zu zahlen.
Der Preis einer Zehnerkarte ist aus der Gebührenordnung der Theaterwerkstatt ersichtlich.
Zehnerkarten sind nur innerhalb der Familie, d.h. auf Geschwister übertragbar.

8. Kündigung
Beide Vertragspartner haben das Recht, ohne Angaben von Gründen das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung und ersetzt keine Kündigung.

9. Versicherung
Für Unfälle auf dem Weg oder in der Schule sowie für Verlust von Kleidung
oder anderen Wertsachen, kann keine Haftung übernommen werden. Die Schüler besuchen die Veranstaltungen auf eigene Gefahr.

10. Besuch im Unterricht
Theaterarbeit ist Teamarbeit. Aus diesem Grund ist pünktliche und regelmäßige Teilnahme Grundvoraussetzung für den Besuch des Unterrichts und ein Gebot der Fairness gegenüber seinen Mitschülern. Dieser Grundsatz gilt auch für andere Gruppen und Kursangebote, die in der Theaterwerkstatt angeboten werden. Weiter bitten wir die Eltern während der Kurse nicht mit in den Unterrichtsraum zu kommen, da dies eine erhebliche Ablenkung der Schüler bedeutet.



Buchholz den 24.04.2017

Download [91 KB] der Geschäftsbedingungen